Das Reglement sowie das Einschreibeformular stehen zum Download als pdf zur Verfügung sobald vom ADAC Pfalz veröffentlicht. Hinzu kommen die Grundausschreibung und die Helmbestimmungen. Die wichtigen Änderungen gegenüber der letztjährigen Saison könnt ihr auf der Startseite (News) nachlesen.
Alle hier (siehe unten) niedergeschriebenen Details sind nur Auszüge zwecks Orientierung zu Beginn. Die Referenzen zum Reglement der Gruppe G (Serienklasse) lassen sich im DMSB-Handbuch selbst nachlesen.
Downloads:
Grundausschreibung Pfalz | |
Ausschreibung MX-5 Cup | |
Einschreibeformular | DMSB-Handbuch |
Die Anzahl der Streichresultate berechnet sich aus der Anzahl der Rennläufe.
Es werden 75% der Rennläufe zur Wertung herangezogen, der Rest sind Streichresultate.
Es werden 75% der Rennläufe zur Wertung herangezogen, der Rest sind Streichresultate.
Seit 2009 ist der Cup in zwei Klassen aufgeteilt.
"serienmäßige" Fahrzeuge
"Serienmäßig" erlaubt hierbei alle Änderungen, die prinzipiell der Sicherheit dienen. Die erlaubten Veränderungen für die "serienmäßige Klasse" werden hierbei entsprechend dem DMSB-Reglement der Gruppe G vorgenommen, mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. Spurplatten).
"verbesserte" Fahrzeuge
"Verbesserte" Fahrzeuge erlaubt hingegen alle legalen Änderungen an den MX-5en.
Im Folgenden haben wir hier eine grobe Liste der erlaubten bzw. verbotenen Änderungen an den Fahrzeugen für beide Klassen zusammengetragen. Alle Angaben zum Reglement sind an dieser Stelle nur zur Information und ohne Gewähr, die folgende Tabelle ist nicht erschöpfend sondern nur exemplarisch. Inbesondere bei Detailfragen ist nicht diese Aufstellung hier entscheidend, sondern nur der exakte Wortlaut im Reglement!
Im Folgenden haben wir hier eine grobe Liste der erlaubten bzw. verbotenen Änderungen an den Fahrzeugen für beide Klassen zusammengetragen. Alle Angaben zum Reglement sind an dieser Stelle nur zur Information und ohne Gewähr, die folgende Tabelle ist nicht erschöpfend sondern nur exemplarisch. Inbesondere bei Detailfragen ist nicht diese Aufstellung hier entscheidend, sondern nur der exakte Wortlaut im Reglement!
Legende: | ||
freigestellt | keine Änderungen erlaubt | teilweise freigestellt |
serienmäßige Fahrzeuge
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verbesserte Fahrzeuge
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Änderungen gegenüber Hersteller-auslieferung
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Keine Änderungen erlaubt außer im Reglement DMSB Gruppe G oder dem Reglement des ADAC als explizit Ausnahme genehmigt. Nachträglich eingebaute Teile gelten als serienmäßig, wenn sie ab Hersteller für die betreffende Fahrzeugvariante lieferbar sind oder waren.
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Freigestellt, solange nicht explizit verboten oder nicht legal oder nicht eintragungsfähig. Eintragung ist in der Regel nötig.
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Zulassung des Fahrzeuges
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Fahrzeuge müssen für den deutschen Straßenverkehr zugelassen oder zulassungsfähig sein (außer: Rote Händler-Kennzeichen, Ausfuhr-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen) oder eine sportrechtliche Zulassung (DMSB-Wagenpaß) aufweisen.
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AU und HU
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AU und HU müssen gültig sein und nachgewiesen werden können.
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Fahrzeuggewicht
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Abweichung maximal -20kg bis +100kg vom eingetragenen Gewicht.
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freigestellt
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Motorleistung/-änderungen
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Die Motorleistung darf nicht verändert werden (auch nicht, wenn dazu eine Eintragung in die Papiere erfolgt ist). Zylinderbohrungen und Kolben dürfen nur im Rahmen der Werkstoleranzen geändert werden. Der Motor samt Hilfs- und Nebenaggregaten sowie Ansaugtrakt müssen serienmäßig sein. Dazu zählt auch der Luftfilter! Motorkühlung, Zündkerzen und Zündkabel sind freigestellt.
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freigestellt
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Kraftübertragung
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Schaltgetriebe, Achsgetriebe und Differentiale sowie Schwungscheiben müssen der Serie entsprechen. Ausnahme: nachgerüstete Torsen-Differentialsperren sind erlaubt! Hierbei darf die Übersetzung jedoch nicht geändert werden.
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freigestellt
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Abgasanlage
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Ab Auslaßkrümmerende dürfen nicht-serienmäßige Anlagen mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis verwendet werden. Auch gehemigt sind per Teilegutachten nach §19 Abs.3 Nr. 4 StVZO mit Prüfgrundlage 70/157/EWG eingetragene Anlagen (Gutachten mitführen). Änderungen am Krümmer ("Fächerkrümmer") sind erlaubt!
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freigestellt
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Bremsen
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Bremsbeläge und Scheiben sind freigestellt, solange diese gegen die Originalteile austauschbar sind (z.B. keine Änderungen am originalen Scheibendurchmesser; hingegen sind geschlitzte/gelochte Scheiben im Austausch freigestellt). Änderungen der Bremssättel und Bremsleitungen sind verboten (dies gilt also auch für Stahlflex-Leitungen).
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freigestellt
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Fahrwerke
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freigestellt, auch Gewindefahrwerke, solange eingetragen. Domstreben und Veränderungen an den Stabilisatoren sind erlaubt (verbesserte Stabis: Weglassen erlaubt, Austausch erlaubt solange die originalen Anlenkpunkte verwendet werden).
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Distanzscheiben
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erlaubt, wenn eingetragen
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Felgen
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maximale Maulweite 7 Zoll, sofern nicht ab Werk größer.
Rest freigestellt, solange durch ABE oder Eintragung legal.
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freigestellt
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Reifen
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Alle Reifen, die der StVZO entsprechen und mit vollständiger DIN- oder ECE-Bezeichnung (z.B. "195/50R15 82H") und dem E-Genehmigungszeichen in erhabener Schrift gekennzeichnet sind.
Sogenannte "Semislicks" sind erlaubt, wenn die vorstehenden Bedingungen erfüllt sind. Minimaler Negativprofilanteil 17%. Slicks sind ausdrücklich nicht gestattet.
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Reifenprofil
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Während der Veranstaltung darf das Profil 1,6mm nicht unterschreiten. Die Reifenlauffläche muß oberhalb der Radmitte vollständig vom Kotflügel abgedeckt sein.
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Karosserie, Spoiler
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Zierleisten und Radkappen sind verboten.
Front-, Heck- und Seitenspoiler erlaubt, solange ABE oder Eintragung vorhanden und der Fahrzeugumriß von vorne gesehen nicht verändert wird. Gebördelte Kotflügelinnenkanten sind erlaubt.
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Zierleisten und Radkappen sind verboten. Rest freigestellt
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Sitze, Lenkrad, Innenraum
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Verwendung anderer Sitze als Serie erlaubt. Kein Start mit demontiertem Beifahrersitz. Nicht-serienmäßige Lenkräder und Gurte sind erlaubt, sofern eingetragen.
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freigestellt
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sonstiges Zubehör
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Verbandskasten, Warndreieck und Ersatzrad müssen nicht mitgeführt werden. Alles sonstige Zubehör ist erlaubt, das weder direkt noch indirekt einen Einfluß auf Motorleistung, Kraftübertragung, Bremsen und Straßenlage hat.
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Bekleidung
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Schutzhelm nach Norm ECE 22-05 (auch Jethelm möglich, gibt's ab 40 Euro) oder einem vom DMSB oder der FIA anerkannten Prüfzeichen (siehe Helmbestimmungen).
Körperbedeckende Kleidung (lange Hose, Schultern bedeckt). |
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Fahrerlizenz
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DMSB Nationale Lizenz Stufe C ist vorgeschrieben (ab 45,- Euro).
Tageslizenzen nicht vor Ort erhältlich sondern nur über die DMSB-Homepage oder die DMSB-App (Internetzugang erforderlcih) |